Zweijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (2BKSP)

Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher

Die Ausbildung am zweijährigen Berufskolleg Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen, z. B. in Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Einrichtungen für Jugendliche, selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder als Erzieher tätig zu sein. Grundlagen der Erziehungswissenschaft werden u. a. im Handlungsfeld „Erziehung und Betreuung gestalten“ gelegt. In „Entwicklung und Bildung fördern I & II“ werden z. B. die Grundkenntnisse der Entwicklungspsychologie, der Bewegungserziehung, der rhythmisch-musikalischen Erziehung und des gestalterischen Arbeitens mit Kindern vermittelt. Der Anspruch, Kindern mit und ohne Behinderungen in Tageseinrichtungen gerecht zu werden, erfordert ein spezielles heilpädagogisches Wissen, das in „Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen“ erarbeitet wird. Grundkenntnisse der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, die bereits im 1BKSP angelegt wurden, werden im Handlungsfeld „Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln“ vertieft. Mit bestandener Abschlussprüfung wird der Titel „Staatlich geprüfte Erzieherin“, bzw. „Staatlich geprüfter Erzieher“ zuerkannt. Sie sind befähigt, selbständig erzieherisch tätig zu werden. Nach einem einjährigen, von der Schule begleiteten Berufspraktikum mit abschließendem Kolloquium, ist das Berufsziel „Staatlich anerkannte Erzieherin“, „Staatlich anerkannter Erzieher“ erreicht. Durch Zusatzunterricht in Mathematik kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.

Ziel der Ausbildung

Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in, optional mit Erwerb der Fachhochschulreife (FHSR)

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre.
(zweijährige schulische Ausbildung mit anschließendem, einjährigen Berufspraktikum)

Gliederung der Ausbildung

  • bis zu 29 Stunden Unterricht je Schulwoche an vier Tagen (mit FHSR 32 Stunden Unterricht)
  • 8 Stunden praktische Ausbildung je Schulwoche an einem Tag in einer sozialpädagogischen Einrichtung
    zzgl. Blockpraktika
  • Ausbildung kann in allen Arbeitsfeldern des Berufsbildes stattfinden (u.a. Kindertagesstätten, Schulkindergärten, Förderschulen, Jugendzentren, u.a.)
  • während der Ausbildung müssen zwei unterschiedliche Altersgruppen (0-3, 3-6, 6+) abgedeckt werden
  • Mit Zusatzunterricht im Fach Mathematik Erwerb der Fachhochschulreife möglich

Aufnahmevoraussetzungen

Mittlerer Bildungsabschluss sowie

  • einjähriges Berufskolleg für Praktikanten/innen
  • oder einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger/in)
  • oder Hochschulreife oder Fachhochschulreife*
  • oder einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich*
  • oder einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich (in Verbindung mit dem Besuch des zweistündigen Faches „Pädagogik und Psychologie“)*
  • oder zweijährige kontinuierliche Tätigkeit in der Tagespflege mit mehreren Kindern*
  • oder zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern (FSJ oder BFD können berücksichtigt werden)
  • oder zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung*
  • oder Führung eines Familienhaushaltes (für mehr als drei Jahre)*

 

  • und ein Ausbildungsvertrag zwischen Bewerber/in und Träger/Ausbildungseinrichtung gemäß TVÖD
  • und bei Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Sprachniveau B2) nachzuweisen


* in Verbindung mit einem sechswöchigen Praktikum (240 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde.

Anmeldeunterlagen

  • Aufnahmeantrag
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • beglaubigte Kopie der für die Aufnahme maßgeblichen Zeugnisse
  • Praktikumsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung

 

Ohne Nachweis der geforderten Unterlagen ist eine Aufnahme in das Berufskolleg nicht möglich!