Die Ausbildung am zweijährigen Berufskolleg Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen, z. B. in Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Einrichtungen für Jugendliche, selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder als Erzieher tätig zu sein. Grundlagen der Erziehungswissenschaft werden u. a. im Handlungsfeld „Erziehung und Betreuung gestalten“ gelegt. In „Entwicklung und Bildung fördern I & II“ werden z. B. die Grundkenntnisse der Entwicklungspsychologie, der Bewegungserziehung, der rhythmisch-musikalischen Erziehung und des gestalterischen Arbeitens mit Kindern vermittelt. Der Anspruch, Kindern mit und ohne Behinderungen in Tageseinrichtungen gerecht zu werden, erfordert ein spezielles heilpädagogisches Wissen, das in „Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen“ erarbeitet wird. Grundkenntnisse der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, die bereits im 1BKSP angelegt wurden, werden im Handlungsfeld „Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln“ vertieft. Mit bestandener Abschlussprüfung wird der Titel „Staatlich geprüfte Erzieherin“, bzw. „Staatlich geprüfter Erzieher“ zuerkannt. Sie sind befähigt, selbständig erzieherisch tätig zu werden. Nach einem einjährigen, von der Schule begleiteten Berufspraktikum mit abschließendem Kolloquium, ist das Berufsziel „Staatlich anerkannte Erzieherin“, „Staatlich anerkannter Erzieher“ erreicht. Durch Zusatzunterricht in Mathematik kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.