Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS)

 

Jede/r Schüler/in muss im Laufe der gymnasialen Oberstufe mindestens vier GFS halten:

  • eine im zweiten Halbjahr der Eingangsklasse

  • eine im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 1

  • eine im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 1

  • eine im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2

 

GFS in den Jahrgangsstufen

Neben den Klassenarbeiten sind gleichwertige Feststellungen von Leistungen vorgesehen …. Diese Leistungen sind von jeder Schülerin und von jedem Schüler in den ersten drei Schulhalbjahren der Jahrgangsstufen in drei zu wählenden Fächern zu erbringen. Die Wahl der Fächer erfolgt spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts im ersten Halbjahr der Qualifikationsphase.
Die Fachlehrkräfte sorgen für eine Koordination dieser Leistungsfeststellungen; sie bestimmen im Anschluss an die Wahl unter Beachtung pädagogischer und organisatorischer Gesichtspunkte über die Verteilung der zu erbringenden Leistungen auf die einzelnen Schulhalbjahre und teilen dies den Schülerinnen und Schülern unverzüglich mit. Darüber hinaus besteht das Recht zu einer gleichwertigen Leistungsfeststellung in einem weiteren Fach; die Wahl des Faches erfolgt spätestens mit dem Eintritt in das vierte Schulhalbjahr.

 

GFS-Standards

In diesem Dokument finden Sie alle wichtigen Informationen sowie die Vorgaben für die Durchführung einer GFS an der Mettnau-Schule.

 

Eigenständigkeitserklärung