Sie können pro Jahr 5 Tage Bildungsurlaub für die berufliche Weiterbildung beantragen.
Im folgenden Link finden Sie die gesetzlichen Grundlagen für den Bildungsurlaub und den Katalog der anerkannten Bildungseinrichtungen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/
Die Mettnau-Schule Radolfzell steht nicht separate als Schule auf der Liste der anerkannten Einrichtungen für Bildungsurlaub. Allerdings wurde stellvertretend für einige berufsbildenden Schulen in Baden-Württemberg die Gemeinsame Trägerstelle AZAV der Regierungspräsidien im Sinne des BzG BW anerkannt. Es wird auf S. 10 der Liste anerkannter Bildungseinrichtungen (Stand 16.04.2021) unter dem Eintrag „Berufsbildende Schulen“ auf die gemeinsame Trägerstelle AZAV verwiesen. An dieser Stelle finden Sie auch einen Link (https://azav.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Standorte/Standortliste), der zu einer Liste mit den berufsbildenden Schulen und deren Bereiche führt, die von der Anerkennung als Bildungseinrichtung erfasst sind.
Die Mettnau-Schule ist im Fachbereich Pflege AZAV zertifiziert und daher auch als Bildungseinrichtung für Bildungsurlaub anerkannt. Dieses AZAV-Siegel finden Sie auf unserer Homepage.