Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
Die einjährige Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegehelferin oder zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer (Mindestanforderung Sprachniveau B1) vermittelt berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, mit denen die erforderliche Handlungskompetenz für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen erlangt wird. Sie befähigt dazu, pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen.
Zudem wird mit diesem Abschluss eine Bescheinigung als Alltagsbetreuer/in für alte Menschen erworben.
Die Ausbildung findet im Wechsel zwischen Praxis- und Studientagen statt. Die Schüler und Schülerinnen sind von Montag bis Mittwoch an der Schule und die restlichen Tage in einer Pflegeeinrichtung.