Zweijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (2BKSP)

Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher

Die Ausbildung am zweijährigen Berufskolleg Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen, z. B. in Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Einrichtungen für Jugendliche, selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder als Erzieher tätig zu sein. Grundlagen der Erziehungswissenschaft werden u. a. im Handlungsfeld „Erziehung und Betreuung gestalten“ gelegt. In „Entwicklung und Bildung fördern I & II“ werden z. B. die Grundkenntnisse der Entwicklungspsychologie, der Bewegungserziehung, der rhythmisch-musikalischen Erziehung und des gestalterischen Arbeitens mit Kindern vermittelt. Der Anspruch, Kindern mit und ohne Behinderungen in Tageseinrichtungen gerecht zu werden, erfordert ein spezielles heilpädagogisches Wissen, das in „Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen“ erarbeitet wird. Grundkenntnisse der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, die bereits im 1BKSP angelegt wurden, werden im Handlungsfeld „Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln“ vertieft. Mit bestandener Abschlussprüfung wird der Titel „Staatlich geprüfte Erzieherin“, bzw. „Staatlich geprüfter Erzieher“ zuerkannt. Sie sind befähigt, selbständig erzieherisch tätig zu werden. Nach einem einjährigen, von der Schule begleiteten Berufspraktikum mit abschließendem Kolloquium, ist das Berufsziel „Staatlich anerkannte Erzieherin“, „Staatlich anerkannter Erzieher“ erreicht. Durch Zusatzunterricht in Mathematik kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.

Ziel der Ausbildung

Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in, optional mit Erwerb der Fachhochschulreife (FHSR)

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre.
(zweijährige schulische Ausbildung mit anschließendem, einjährigen Berufspraktikum)

Gliederung der Ausbildung

  • bis zu 29 Stunden Unterricht je Schulwoche an vier Tagen (mit FHSR 32 Stunden Unterricht)
  • Die praktische Ausbildung umfasst einen Tag je Unterrichtswoche im Umfang einer Vollzeittätigkeit. Über den Umfang der täglichen Arbeitszeit im Rahmen dieser Vollzeittätigkeit entscheidet der jeweilige Träger der ausgewählten sozialpädagogischen Einrichtung. Es finden darüber hinaus zwei einwöchige Blockpraktika während jedes Schuljahres statt.
  • Die praktische Ausbildung kann in allen Arbeitsfeldern des Berufsbildes „Erzieher/in“ stattfinden (u.a. Kindertagesstätten, Schulkindergärten, Jugendzentren, u.a.).
  • Während der Ausbildung müssen zwei unterschiedliche Altersgruppen (0-3, 3-6, 6+) abgedeckt werden.
  • Mit Zusatzunterricht im Fach Mathematik ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

Aufnahmevoraussetzungen

Mittlerer Bildungsabschluss sowie

  • Erfolgreicher Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP)
  • oder eine erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger/in)
  • und der Nachweis eines Praktikumsplatzes in einem Arbeitsfeld der/der Erzieher/-in

Alternativ können auch folgende Zulassungsvoraussetzungen anerkannt werden:

  • sechswöchiges Praktikum (240 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre und unter Anleitung einer pädagogischen Fachkraft absolviert wurde
  • und der erfolgreiche Abschluss der Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • oder der schulische Teil der Fachhochschulreife des beruflichen Gymnasiums mit der Fachrichtung SGGS
  • oder einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich
  • oder einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich (in Verbindung mit dem Besuch des zweistündigen Faches „Pädagogik und Psychologie“)
  • oder zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
  • oder zweijährige kontinuierliche Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung mit mehreren Kindern
  • oder Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind (für mehr als drei Jahre)
  • und bei Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Sprachniveau B2 empfohlen) nachzuweisen

Anmeldeunterlagen

  • Aufnahmeantrag
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • beglaubigte Kopie der für die Aufnahme maßgeblichen Zeugnisse
  • Praktikumsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung

 

Ohne Nachweis der geforderten Unterlagen ist eine Aufnahme in das Berufskolleg nicht möglich!