Dreijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (praxisintegriert) (3BKSPIT)

Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher (Praxisintegrierte Ausbildung)

Die Ausbildung am dreijährigen Berufskolleg Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen, z.B. in Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Einrichtungen für Jugendliche selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder als Erzieher tätig zu sein.

Ziel der Ausbildung

Praxisintegrierte Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und kann nicht verkürzt werden.

Gliederung der Ausbildung

  • bis zu 22 Stunden Unterricht je Schulwoche an drei Tagen
  • Die praktische Ausbildung umfasst zwei Tage je Unterrichtswoche im Umfang einer Vollzeittätigkeit. Über den Umfang der täglichen Arbeitszeit im Rahmen dieser Vollzeittätigkeit entscheidet der jeweilige Träger der ausgewählten sozialpädagogischen Einrichtung (mindestens jedoch 2000 Stunden in während der gesamten Ausbildung)
  • Die Ausbildung kann in allen Arbeitsfeldern des Berufsbildes stattfinden (u.a. Kindertagesstätten, Horten, Schulkindergärten, Förderschulen, Jugendzentren, u.a.).
  • Während der Ausbildung müssen zwei Fremdpraktika für Erfahrungen in der Arbeit mit unterschiedlichen Altersgruppen (0-3, 3-6, 6+) absolviert werden.

Aufnahmevoraussetzungen

Mittlerer Bildungsabschluss sowie

  • Erfolgreicher Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP)
  • oder eine erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger/in)


Alternativ können auch folgende Zulassungsvoraussetzungen anerkannt werden:

  • Ein sechswöchiges Praktikum (240 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre und unter Anleitung einer pädagogischen Fachkraft absolviert wurde
  • und der erfolgreiche Abschluss der Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • oder der schulische Teil der Fachhochschulreife des beruflichen Gymnasiums mit der Fachrichtung SGGS
  • oder eine einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich
  • oder eine einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich (in Verbindung mit dem Besuch des zweistündigen Faches „Pädagogik und Psychologie“)
  • oder eine zweijährige kontinuierliche Tätigkeit in der Tagespflege mit mehreren Kindern
  • oder eine zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern (FSJ oder BFD können berücksichtigt werden)
  • oder eine zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
  • oder die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind (für mehr als drei Jahre)
  • und ein Ausbildungsvertrag zwischen Bewerber/in und Träger/Ausbildungseinrichtung gemäß TVÖD
  • und bei Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Sprachniveau B2 empfohlen) nachzuweisen

Anmeldeunterlagen

  • Aufnahmeantrag
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Beglaubigte Kopie der für die Aufnahme maßgeblichen Zeugnisse
  • Ausbildungsvertrag (Dieser muss nach Abschluss der Schule zur Genehmigung vorgelegt werden.)

 

Ohne Nachweis der geforderten Unterlagen ist eine Aufnahme in das Berufskolleg nicht möglich!